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AsJ: Bindung von international tätigen Unternehmen an Menschenrechte

Details

Datum:
29. April 2019
Zeit:
18:00
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Veranstaltungsort

*hirschchen
Alt Pempelfort 2
40211 Düsseldorf,
Nordrhein-Westfalen Deutschland

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Ingrid Heinlein
Vors. Richterin am LAG i. R.

Armin Paasch
Referent für Wirtschaft und Menschenrechte, MISEREOR Aachen

Die reichen Länder profitieren von Importgütern, die unter miserablen Produktionsbedingungen in der dritten Welt produziert werden. Dadurch nehmen die reichen, vordergründig so vorbildlichen Länder dort Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten in Kauf. Bereits jetzt gibt es Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, Unternehmen dafür in Deutschland zur Rechenschaft zu ziehen. Die sind aber sehr unübersichtlich und lückenhaft. Einer der ersten deutschen Prozesse ist der Kik-Prozess. Darüber wird Ingrid Heinlein berichten.

Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 zwar lediglich die „Erwartung“ geäußert, dass deutsche Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag eine gesetzliche Regelung vor, wenn Unternehmen diese Verantwortung nicht freiwillig wahrnehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Kanzleramt laufen aber jetzt bereits Sturm. Ebenso blockiert das BMWI eine konstruktive Teilnahme der Bundesregierung an den Verhandlungen zu einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen, das die Unterzeichnerstaaten zur gesetzlichen Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf nationaler Ebene verpflichten würde. Über diese Ansätze und den aktuellen Diskussionsstand berichtet Armin Paasch von MISEREOR.

 

Montag, 29. April  2019, 18.00 Uhr
in der Gaststätte „*hirschchen“,
Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf, Nähe Schloß Jägerhof

 

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser öffentlichen gemeinsamen Veranstaltung der AsJ Düsseldorf • Mettmann • Neuss, der AfA, der AsJ NRW und der VDJ NRW teilzunehmen.

Einladung als PDF

Leseempfehlung: Beschluss der ASJ NRW zum ASJ-Bundesausschuss am 7. April 2019 in Bremen Bindung von Unternehmen an Menschenrechte und deren Sanktionierbarkeit in der globalisierten Wirtschaft erforderlich