
Sabrina Proschmann & Markus Raub
Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Ihre Ansprechpartner für die Kommunalpolitik im Düsseldorfer Stadtrat.
Bis 1922 durften Frauen zwar Jura studieren und auch promovieren, aber die Staatsexamina und das Referendariat blieben ihnen verwehrt. Damit war eine Arbeit in den klassischen juristischen Berufen als Rechtsanwältinnen, Richterinnen und Notarinnen nicht möglich. Die formelle Gleichberechtigung für Frauen in Art. 109 und 128 der Weimarer Reichsverfassung gab der Frauenbewegung erstmals erheblichen Aufschwung. Der Vortrag beschäftigt sich mit dem zähen und leidenschaftlichen Kampf, den Maria Otto aus München um ihre Zulassung zur Anwaltschaft geführt hat, mit dem Erfolg, dass sie als erste Frau in Deutschland am 7. Dezember 1922 zu den Landgerichten I und II sowie zum Oberlandesgericht München zugelassen wurde. Die Freiheit der Berufswahl für Frauen
wurde allerdings in der Nazizeit brutal beseitigt, sodass sich die Juristinnen nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Stellung in der Anwaltschaft erneut erkämpfen mussten. Wir freuen uns, dass wir Mechtild Düsing als Referentin gewinnen konnten. Sie ist seit 1973 Rechtsanwältin in Münster und Mitglied beim Juristinnenbund. In ihrem Vortrag wird uns Mechtild in die Gesichte der Anwältinnen seit der Weimarer Zeit einführen. Im Anschluss an ihr Referat wird sie für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung stehen.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser öffentlichen Veranstaltung der ASJ Düsseldorf • Mettmann • Neuss, der ASF Düsseldorf und der ASJ NRW teilzunehmen.
Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Ihre Ansprechpartner für die Kommunalpolitik im Düsseldorfer Stadtrat.