Die Rheinbahn hat nicht den Auftrag, ihre Fahrgäste auch ins Gefängnis zu befördern!

Wir befassen uns gerade sowohl im Bundestag als auch im Düsseldorfer Stadtrat mit der Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, mit anderen Worten – mit dem Schwarzfahren. Diese Straftat aus der Zeit des Nationalsozialismus wird seit 1935 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Obwohl diese Straftat immer noch im Strafgesetzbuch steht, gibt es dennoch keine Pflicht, eine Strafanzeige zu erstatten. Das Fahren ohne Fahrschein ist Verletzung der privatrechtlichen Pflichten, und die Strafe dafür sollte von den Fahrgästen genauso eingetrieben werden wie im Fall einer nicht bezahlten Handyrechnung.

Dass die Rheinbahn dennoch weiterhin ohne Not und Nutzen für das Unternehmen bedürftige Menschen ins Gefängnis befördert, dagegen wendet sich die SPD Düsseldorf.

Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft vor allem Obdachlose, Mittellose und (sucht)kranke Menschen und belasten nicht nur unnötig Polizei, Gerichte und Justizvollzug, sie sind auch unnötig teuer. Und es betrifft nur die Ärmsten in unserer Gesellschaft, die nicht zahlen können und so zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, während Steuerbetrüger durch gute Rechtsanwälte sich freikaufen können.

Ein Hafttag aber kostet den Steuerzahler bis zu 188€. Grob überschlagen bedeutet das, dass uns die Ersatzfreiheitstrafen jedes Jahr ca. 700 Millionen Euro kosten.

Aber was für Menschen kommen danach aus dem Gefängnis? Gesundheitlich kaputt, schon wieder ohne Wohnung und ohne jegliche Perspektive. Dafür haben wir alle Steuerzahlenden Hunderttausende Euro ausgegeben. Für dieses Geld hätten sie alle jahrelang von morgens bis abends mit Bus und Bahn durch die Gegend fahren können.

Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens muss aufhören!