SPD will Mieter:innen stärker vor Rausekeln durch Modernisierung schützen

Im Wohnungsausschuss fordert die SPD-Ratsfraktion die Stadt dazu auf, stärker gegen Vermieter:innen vorzugehen, die durch Sanierungen Mieter:innen herausmodernisieren.
„Die Stadt Frankfurt ist hier mit zwei Bußgeldbescheiden in Höhe von 67.000 Euro und 58.000 Euro gegen die Verdrängung von Mieter:innen vorgegangen“, so Sabrina Proschmann, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Wir wollen, dass auch die Stadt Düsseldorf die Möglichkeiten prüft, die der Paragraf 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes bietet, und ihn dann natürlich auch anwendet.“ Im Frankfurter Fall warf die Stadt dem Vermieter schikanöse Bauarbeiten vor, die das Ziel hatten, die bisherigen Mieter:innen zur Kündigung der Wohnung zu zwingen.

„Solche Fälle kennen wir leider auch in Düsseldorf“, ergänzt Zanda Martens, Mietrechtsexpertin der SPD Bundestagsfraktion, „Aber es gilt: Wollen Vermieter:innen ihre Mieter:innen herausmodernisieren, verletzen sie nicht nur ihre Pflichten, sondern begehen auch eine Ordnungswidrigkeit, welche laut Paragraf 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.“

Beide unterstreichen: „Nicht nur die Mieter:innen können sich in solchen Fällen gegen die Pflichtverletzungen der Vermieter:innen juristisch wehren, auch die zuständigen städtischen Verwaltungsbehörden müssen dann zwingend tätig werden. Sie müssen solche Handlungen als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ahnden. Mit der Verhängung einer saftigen Geldbuße von jeweils bis zu 100.000 Euro kann die Stadt die Beschuldigten eindringlich dazu bringen, sich künftig an ihre Pflichten zu halten. Mit dem Wirtschaftsstrafgesetz verfügen die Städte seit 2019 über ein rechtliches Instrument, das sie zugunsten der Mieter:innen aktiv nutzen müssen.“

Die SPD-Ratsfraktion hofft daher, dass ihr Antrag zum Schutz der Mieter:innen vor Gesetzesverstößen der Vermieter:innen am Montag eine breite Mehrheit im Wohnungsausschuss findet.