„Ja zu einem fairen und nachhaltigen Handel – Stoppt TTIP, TiSA und CETA!“

Wir fordern die Abgeordneten in Europarlament, Bundestag und Landtagen sowie die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter in Bundesregierung und den Landesregierungen auf:

1. sich für den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zu TTIP und TiSA sowie vergleichbarer Verträge einzusetzen. Es macht keinen Sinn, auf Basis von Mandaten zu verhandeln, deren Kernpunkte aus sozialdemokratischer Sicht zu massiven Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen führen und demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien grundlegend verletzen.

2. eine Ratifikation von CETA abzulehnen bzw. für dessen Ablehnung einzusetzen.

3. sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" zuzulassen.

4. sich für ein neues und transparentes Verhandlungsmandat einzusetzen, das zum Ziel hat, soziale und ökologische Mindeststandards für den Handel innerhalb der WTO oder mindestens zwischen Weltregionen zu etablieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf entwicklungsfördernden Abkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern gelegt werden.

Begründung

1.) Absenkung von Regulierungsstandards und des politischen Gestaltungsspielraums

Die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Außenhandels mit den USA wird unter anderem als Begründung für das Abkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, (TTIP), angeführt, das derzeit zwischen der EU und den USA ausgehandelt wird. Freier Handel bietet in der Tat viele Vorteile. Deutschlands wirtschaftliche Stärke basiert auf Qualität, die vor allem in Europa, aber auch weltweit großen Absatz findet. Die USA sind mit 88 Mrd. in 2013 bereits heute der zweitgrößte Exportmarkt für Deutschland und der mit 48 Mrd. EUR der viertgrößte Partner für den Import. Unternehmen aus den USA und der EU können dabei auf funktionierende Rechtsstaaten in den jeweiligen Ländern zurückgreifen. Schon heute sind neben dem o.g. Handel bereits 3.300 EU-Unternehmen mit 24.000 Tochterunternehmen in den USA und umgekehrt 14.400 US-Unternehmen mit 50.800 Tochterunternehmen in der EU aktiv.

Im Rahmen der WTO gibt es ein umfangreiches Regelwerk, das auch den transatlantischen Handel weitgehend liberalisiert hat. Vorhersagen über volkwirtschaftliche Wirkungen des TTIP sagen lediglich minimale Beschäftigungs- und Wachstumseffekte voraus. Selbst dem Abkommen wohlwollend gegenüberstehende Forschungsinstitute rechnen mit wenigen tausend Arbeitsplätzen bis 2030.

Die Regeln, nach denen der Handel mit den verschiedenen Weltregionen stattfindet, haben großen Einfluss sowohl auf dessen Umfang wie auch auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation der betroffenen Weltregionen. Hieraus folgt eine grundlegende Kritik an ausschließlich bilateralen Abkommen. Denn schon jetzt schotten sich die USA und die EU etwa im Bereich der Landwirtschaft jedoch gegenüber den Entwicklungsländern weitgehend ab.

Die EU verhandelt seit Februar 2012 auch mit weiteren 22 Staaten über TISA („Trade in Services Agreement“). TISA ist ein Ansatz, angesichts der festgefahrenen Doha-Runde für den Bereich der Dienstleistungen außerhalb der WTO mehr Freihandel durchzusetzen. Dem liegt das Kalkül zugrunde, dass die anderen Staaten dann der Liberalisierung der Dienstleistungen folgen müssen. Ziel ist es, die Liberalisierung in allen Bereichen voranzutreiben und zu verhindern, dass einmal liberalisierte Dienstleistungen wieder öffentlich erbracht werden können. Von großem Interesse für die internationale Dienstleistungswirtschaft ist die staatliche Daseinsvorsorge, etwa Wasser- und Gesundheitsversorgung und Bildung. Sicherheits- und Hygienevorschriften, Umwelt- und Verbraucherschutz sollen gelockert werden. Wichtige Regulierungen des Finanzmarktsektors sollen unterbleiben, bzw. wieder rückgängig gemacht werden. TiSA steht in einem Zusammenhang mit anderen multilateralen Freihandelsabkommen und dem TTIP.

Das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada nimmt viele Regelungen, die so oder ähnlich auch im TTIP diskutiert werden, etwa zum Investitionsschutz, vorweg. Eine transparente Diskussion in der Öffentlichkeit ist ebenfalls unterblieben. CETA ist bereits ausverhandelt und liegt in einer endgültigen Fassung vor.

Nach allem, was bisher bekannt ist, drohen TTIP, TiSA und CETA zu einer Gefahr für den Gesundheits-, Verbraucher-, Umwelt- und Sozialschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die demokratischen Beteiligungsrechte und der nationalen Organisations- und Finanzierungshoheit der Erbringung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen zu werden.

Die Abkommen könnten nationale und europäische Normen im Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsrecht unterlaufen sowie die Kulturförderung beeinträchtigen. Das europäische und deutsche Vorsorgeprinzip, das präventiv staatliches Handeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger möglich macht, wenn Ungewissheit über schädliche Folgen eines Produkts besteht, dürfte keinen Bestand haben und durch eine strenge wissenschaftliche Nachweispflicht als Voraussetzung von Regulierungen ersetzt werden. Es droht eine antidemokratische Beweislastumkehr.

2.) Folgen der Abkommen für Bund, Land und Kommunen

Das mit den Abkommen beabsichtigte Liberalisierungs- und Deregulierungsprogramm würde auch den kommunalen Spielraum zur Erstellung von Daseinsvorsorgeleistungen in kommunalen Unternehmen deutlich einschränken und erschweren. Damit wäre die kommunale Selbstverwaltung in einem zentralen kommunalen Betätigungsfeld betroffen.

Die Kulturförderung in Deutschland, Theater, Opern, Orchester, Museen etc. und die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks könnten als wettbewerbsschädigende Beihilfen interpretiert werden. Zwar findet sich im Verhandlungsmandat der EU zum TTIP eine Formulierung zum Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der EU insbesondere im audiovisuellen Bereich. Fraglich ist, ob dies wirklich vor tiefer gehenden Eingriffen schützt.
Gegen die Abkommen bestehen prinzipielle demokratische Bedenken: So ist das TTIP dem Vernehmen nach als „living agreement“ angelegt und beinhaltet eine Einschränkung der nationalen Souveränität, da kein Vertragspartner mehr in den Bereichen des Abkommens allein Regulierungsmaßnahmen ergreifen kann, sondern nur mit den Vertragsparteien gemeinsam und einvernehmlich. Vorgesehen ist ein transatlantischer „Regulierungsrat“, dessen Aufgabe die Koordinierung der Gesetzgebung der USA und der EU sein soll. Nationale Alleingänge sind nicht mehr möglich. Das beinhaltet die Gefahr von Regulierungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Zudem ist die wechselseitige Anerkennung der unterschiedlichen Regulierungen vorgesehen, was die weiter gehenden Normen unter Anpassungsdruck stellt. Das TTIP ist dem Vernehmen nach als unkündbares und unbefristetes Abkommen ausgestaltet. Dadurch würde nach der einmal erfolgten Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen die weitere Ausgestaltung jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen.
Die EU-Kommission hat durch ihre Entscheidung, die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" aus rechtlichen Bedenken nicht zuzulassen, das Demokratiedefizit und die Befürchtungen von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie der 250 Nichtregierungsorganisationen und Parteien aus ganz Europa, die die Bürgerinitiative eingereicht hatten, verstärkt. Auch wenn es bei dieser Ablehnung bleibt, kommt es nun darauf an, mit möglichst vielen Unterschriften, die Skepsis und Ablehnung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem TTIP zu dokumentieren.
Die vorgesehene Sondergerichtsbarkeit zu „Beilegung von Streitigkeiten“ außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit verstärkt die demokratischen Bedenken. Sie höhlt den Rechtsstaat aus und schafft ein exklusives Konzernhandelsrecht, das es den Unternehmen einseitig erlaubt, Staaten für demokratisch gefällte Entscheidungen zu Strafzahlungen zu verklagen. Die Bundesrepublik sieht sich derzeit schon einem ähnlichen Verfahren ausgesetzt, der Klage von Vattenfall auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen der Energiewende.
Der Verhandlungsstand für TTIP und TiSA ist für die Parlamente und die Öffentlichkeit geheim.
Auch wenn in letzter Zeit immer mehr durchsickert, können die Entwürfe und die Änderungen, die von den Lobbyverbänden durchgesetzt werden, nicht nachvollzogen und beurteilt werden. Das CETA liegt nun ausverhandelt vor. Der Verhandlungsprozess war aber ebenfalls intransparent.

Durch die Handelsabkommen und insbesondere durch das TTIP würden sich die weltweiten Handelsströme zuungunsten der Entwicklungsländer verschieben. Ein Handelskartell der industriellen Zentren in den USA und der EU trägt jedoch nicht zur Entwicklung durch Handel bei, noch stärkt es globale Umwelt- und Sozialstandards.

3.) Prinzipien für künftige Handelsverträge – demokratisch gestaltbar, flexibel und fair:

Wegen der Vielzahl von Freihandelsinitiativen ist es erforderlich, sich losgelöst von einzelnen Verträgen generell über Punkte zu verständigen, die nicht nur als „rote Linien“ deklariert
werden, sondern von vorne herein nicht Teil der Verhandlungsmasse und des Verhandlungsmandats sein dürfen. Die momentane Situation des CETA-Abkommens veranschaulicht das Scheitern einer Strategie, rote Linien erst nachträglich zu definieren. Das Abkommen liegt ausverhandelt vor und es ist nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers „schwierig“, nachträglich die Einführung von Schiedsgerichten zu verhindern.

Den im Folgenden aufgeführten Punkten ist gemeinsam, dass sie sich gegen eine Entmachtung von Parlamenten zu Gunsten von nicht demokratisch legitimierten internationalen Organisationen wenden. Sie wenden sich gegen „Postdemokratie“: Das meint, dass Parlamente zwar aus regulären Wahlen hervorgehen, aber nichts mehr zu entscheiden haben.

Standards und Regeln bleiben erhalten und werden politisch festgelegt:
Akzeptabel sind Handelsverträge, die einen grundsätzlich diskriminierungsfreien Zugang ausländischer Waren auf unsere Märkte gewährleisten (Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Waren), wobei die Regulierungen des jeweiligen Marktes gelten. Darüber hinaus darf aber in Handelsverträgen kein allgemeines Beschränkungsverbot enthalten sein, in dem z.B. sozial- und arbeitsrechtliche Normen, Verbraucherrecht oder Umweltstandards Gefahr laufen, als Handelshemmnisse (nicht tarifäre Hemmnisse) oder Verletzung von Investorenrechten qualifiziert zu werden. Diesbezüglich fehlt es an einer eindeutigen Festlegung im Beschluss des SPD-Parteikonvents. Soziale (z.B. ILO-Kernarbeitsnormen) und ökologische Mindeststandards im Handel zwischen der EU und Dritten sind zu begrüßen, wenn die in der EU bereits geltenden Standards nicht unterlaufen werden. Ein Verbot von „Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung i.S.d. EU-Rechts hat mithin zu unterbleiben.
Dagegen ist legitim, technische Normen mit Hilfe von Handelsabkommen zu vereinheitlichen. Unterschiedliche technische Normen stellen für viele Branchen, etwa den Fahrzeugbau und den Maschinenbau, eine erhebliche Kostenbelastung dar. Für viele kleine Unternehmen, etwa im Maschinenbau, sind diese Kosten eine große Hürde auf außereuropäischen Märkten. In der Chemischen Industrie darf aber nicht hinter die europäische Chemikaliengesetzgebung, die REACH-Verordnung von 2006, zurückgegangen werden.

Verhandlungen von Anfang an transparent
Da Initiativen zu Handelsabkommen in das soziale und demokratische Gefüge von Gesellschaften eingreifen, ist eine breite Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit erforderlich. Die Entwicklung der Verhandlungen darf nicht geheim bleiben, sondern muss transparent gemacht werden. Eine politische Auseinandersetzung über einen geheim ausgehandelten Vertrag ist nach Abschluss der Verhandlungen nicht mehr möglich oder sehr erschwert, da die politischen Kosten einer Aufschnürung eines ausgehandelten Vertrages sehr hoch sind. Zur Legitimation reicht außerdem die Zustimmung
des Europäischen Parlamentes nicht aus, auch wenn die Handelspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der EU übergegangen ist. Erforderlich ist, dass auch die nationalen Parlamente die Handelsabkommen ratifizieren.

Rechtsstaatlichkeit sichern und Sonderrechte für Konzerne verhindern:
Vor Sondergerichten oder Schiedsgerichten durchsetzbare Rechte privater Akteure aus den Verträgen lehnen wir bei internationalen Handelsverträgen generell ab. Über den Vertragstext hinaus dürfen keine Organe installiert werden, die losgelöst von der Zustimmung der Staaten vom Vertrag abgeleitetes („sekundäres“) Recht schaffen. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der tatsächliche Inhalt eines Vertrages zu stark von dem Willen der Staaten (und ihrer Gesellschaften) entfernt, die den Vertrag abgeschlossen haben. So entscheidet dann faktisch ein Schiedsrichter oder ein anderes, nicht demokratisch legitimiertes Organ darüber, wie einzelne Vertragsbestimmungen zu verstehen sind. Investoren sind damit keineswegs rechtlos. Geschützt sind sie in Deutschland – wie alle anderen Privatpersonen auch – unter anderem durch die Regeln des Wirtschaftsverwaltungsrechts und die Grundrechte des Grundgesetzes.

Vielfalt bewahren
Bei audiovisuellen Medien und Kultur muss die europäische Vielfalt gewahrt bleiben. Diese Bereiche dürfen daher nicht den Kräften eines freien globalen Marktes überlassen werden. Sie dürfen nicht Gegenstand von Handelsverträgen werden.

Keine weitere Beeinträchtigung der demokratischen Entscheidungshoheit der öffentlichen Hand bei der Gestaltung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen!
Es bestehen bereits europäische Regelungen, etwa im Vergabe- und Beihilferecht, die die Organisations- und Finanzierungshoheit auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene bei der Erstellung von der öffentlichen Hand erbrachten Dienstleistungen einschränken. Sie stellen vielfach eine Gefahr für historisch gewachsene und gesellschaftlich gewünschte Strukturen bei der Erbringung von Dienstleistungen der Öffentlichen Hand dar. In der Abwägung zwischen den Belangen des Europäischen Binnenmarktes und der politischen Gestaltungsfreiheit in den Mitgliedstaaten wäre bereits jetzt eine stärkere Gewichtung der nationalen, regionalen und kommunalen politischen Willensbildung erforderlich. Eine weitere Beschränkung öffentlicher Organisations- und Finanzierungshoheit durch internationale Abkommen ist nicht akzeptabel. Es muss eine nationale, regionale und kommunale Angelegenheit bleiben, ob Dienstleistungen von Behörden, öffentlichen, gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmen erbracht werden. Internationale Regelungen, die explizit oder implizit Vorschriften oder Anreize zu Liberalisierungen und Privatisierungen enthalten, lehnen wir ab.

Präziser Inhalt
Der Inhalt beim Zeitpunkt des Abschlusses von Handelsverträgen muss maßgeblich auch für den Regelungsgehalt in der Zukunft bleiben. Ohne erneute politische Entscheidung der Parlamente dürfen Handelsverträge keine neue und abweichende Ausrichtung erhalten. Insofern werden Negativlisten abgelehnt. Die zu liberalisierenden Bereiche müssen ausdrücklich und präzise in Positivlisten niedergelegt werden. Der Liberalisierungsbereich darf auch nicht mit unbestimmten Rechtsbegriffen dargelegt werden. Stillhalteklauseln, nach denen ein einmal erreichter Stand von Liberalisierung und Privatisierung nicht mehr zurückgefahren werden darf, darf es nicht geben. Sonst wären die Rückkäufe von Versorgungsnetzen in der kommunalen Daseinsvorsorge nicht mehr möglich.

Handelsbeziehungen gestaltbar lassen – gegen Zementierung von Privilegien
Handelsverträge müssen eine Kündigungsklausel erhalten, damit Gesellschaften nicht auf „ewig“ an Handelsverträge gebunden sind. Alle EU-Handelsverträge müssen mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist ausgestattet werden. Die globale Gesellschaft entwickelt sich dynamisch weiter, Handelsabkommen müssen sich veränderten Bedingungen anpassen können. Darüber müssen künftige Generationen demokratisch entscheiden können – statt Knebelabkommen unterworfen zu sein, die möglicherweise von ihren Großeltern verhandelt wurden.