Die letzte Ratssitzung hat allen gezeigt, wie festgefahren die Lage bei der Frage der Überstunden der Feuerwehr ist. Deshalb kann eigentlich nur noch ein externes Gutachten helfen, sagt Markus Raub. Auf der einen Seite sehen wir die berechtigten Forderungen der Feuerwehrleute, einen Ausgleich für ihre geleisteten Überstunden zu erhalten. Auf der anderen Seite sind der Oberbürgermeister und seine Verwaltung, die sich unter Hinweis auf die Verjährung noch nicht einmal auf Gespräche mit der Feuerwehr einlassen wollen.
Die SPD-Ratsfraktion wird deshalb für die Ratssitzung im April die Einholung eines externen Gutachtens beantragen. Das soll zunächst einmal die Frage klären, ob die von der Verwaltung behauptete Verjährung der Forderungen überhaupt zutreffend ist. Neueste Zeitungsberichte über internen Schriftverkehr der Verwaltung lassen daran aus Sicht der SPD zumindest Zweifel aufkommen.
Das Gutachten soll klären, ob es verjährungshemmende oder sogar -unterbrechende Tatbestände gibt, sagt Raub. Damit würde sich eine komplett neue Lage ergeben. Sollte das nicht der Fall sein, ist zu untersuchen, ob es dennoch Möglichkeiten zum Ausgleich gibt, die mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Zu klären ist auch, welche straf- und haftungsrechtlichen Folgen es hätte, wenn die Verwaltung auf die Einrede der Verjährung verzichten würde.
Nach den Vorstellungen der SPD sollen sich Verwaltung und der Personalrat der Feuerwehr einvernehmlich darauf einigen, wer das Gutachten erstellen soll. Wir erhoffen uns dadurch eine größtmögliche Akzeptanz des Ergebnisses, auch dann, wenn es am Ende vielleicht nicht in Sinne der Feuerwehrleute sein sollte, sagt Raub. Aber dann wäre die Sache wenigstens geklärt.