"Wenn die Stadt vermehrt dazu übergeht, notwendige Kindertagesstätten durch Investoren im Rahmen anderer Bauprojekte erstellen zu lassen, dann muss sichergestellt sein, dass diese auch zeit- und bedarfsgerecht fertig werden", sagt Walburga Benninghaus, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. "Leider hat das in der Vergangenheit nicht immer geklappt. Deshalb wollen wir es künftig vertraglich festschreiben lassen."
In der Jugendhilfebedarfsplanung wird festgelegt, wo aufgrund der Bevölkerungsentwicklung neue Kindertagesstätten erforderlich werden. Gerade in Neubaugebieten oder bei großen Bauprojekten wird der Bau dieser Einrichtungen vermehrt auf die jeweiligen Investoren übertragen. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung günstiger als der Bau in eigener Regie.
Nach Feststellung der SPD funktioniert das aber nicht immer. So wurden z.B. bei den Projekten "Heinrich-Heine-Gärten" oder am Heinrich-Walbröl-Weg die dort vorgesehen Kitas nicht fristgerecht gebaut. Nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Neubausiedlung fehlten damit beim Einzug die notwendigen öffentlichen Einrichtungen, sondern auch für die umliegenden Wohngebiete. Diese waren auch Grundlage der Bedarfsplanung.
"So etwas kann man nach unserer Auffassung durch entsprechende Vertragsgestaltung vermeiden", sagt Benninghaus. "Der Investor muss verpflichtet werden, die Kita zügig zu bauen. Wenn das innerhalb einer vorgegebenen Frist von längstens zwei Jahren nicht geschieht, soll die Stadt das dann auf seine Kosten machen. Das ist dann die logische Konsequenz von "Privat vor Staat", wenn der Private es nicht macht. Uns ist nur wichtig, dass die Kita oder andere Einrichtungen dann fertig sind, wenn sie gebraucht werden."