SPD kritisiert fehlerhafte Personalpolitik der Stadtspitze

Fraktionsvorsitzender Markus Raub

Wieder einmal ist eine Personalentscheidung der
Stadtspitze von einem Gericht gekippt worden. Im
Streit um die Besetzung der Leitung des Schulverwaltungsamtes hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung der Stadt als „willkürlich und rechtswidrig“ bezeichnet und eine neue Ausschreibung verlangt.
„Es rächt sich, dass die Stadt nach der von der CDU
verhinderten Wiederwahl von Ulrike Löhr keinen
erfahrenen Personaldezernenten mehr hat“, stellt
Markus Raub, Fraktionsvorsitzender der SPD, fest.
Ergänzend erklärt Harald Walter, Mitglied im Personal und Organisationsausschuss: „Personalentscheidungen des Oberbürgermeisters – gerade im Bereich der Leitungsebene – müssen gut vorbereitet und so transparent sein, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Für Kungeleien ist da kein Raum, wie das Münsteraner Urteil wieder einmal deutlich zeigt. Diese wiederholten Fehlentscheidungen schaden dem Ruf der Stadt und wirken auch nach innen auf Mitarbeiter und Personalrat demotivierend.“