Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen“

Begründung:

Viele Bürgerinnen und Bürger verfolgen mit großer Besorgnis das Bestreben der Verwaltungsspitze, durch einen Verkauf öffentlicher Flächen im Bereich des Jan-Wellem-Platzes an einen Privatinvestor, einen auch für Düsseldorf einmaligen Standort einer öffentlichen Nutzung zu entziehen. Damit ist die Sorge verbunden, dass dieses Vorhaben weitere Bauvorhaben auslöst, die wiederum erhebliche
negative Auswirkungen bis in die angrenzenden Stadtteile haben werden.

Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein Bürgerbegehren zeigt deutlich, dass nur mit einer sorgfältig erarbeiteten Planung und im konstruktiven Bürgerdialog eine städtebauliche Aufwertung des Jan-Wellem-Platzes gelingen wird. Die Mitglieder der Rates als gewählte Vertreter sind deshalb gut beraten, mit einem Beitritt zum Bürgerbegehren ein positives Signal zu setzen.