
In seinem Vorwort zur Broschüre über das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid hat Dr. Behrens folgendes verfaßt:
"Mit der Reform der Kommunalverfassung im Jahr 1994 hat der Landtag den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, kommunalpolitische Entscheidungen selbst zu treffen.
Diese Reform hatte Hoffnungen geweckt, sie war aber auch mit Sorgen um eine funktionstüchtige Kommunalverwaltung verbunden.
Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren neuen Rechten sehr verantwortungsbewusst umgehen. Sie wollen auch außerhalb von Wahltagen in ihren eigenen Angelegenheiten mitbestimmen. Sie engagieren sich und sie gestalten mit. In diesem Bewusstsein ist die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeindeverwaltung intensiver geworden. Das ist gut so.
Die Erweiterung der Kommunalverfassung um den Bürgerentscheid werte ich deshalb als vollen Erfolg, der allen am Prozess beteiligten Initiativen, Frauen und Männern in Wissenschaft, Politik und Verwaltung zu danken ist.
Nun ist nichts so gut, dass es nicht noch besser werden könnte.
Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, den Gemeinden durch eine Rechtsverordnung Vorgaben für die Durchführung von Bürgerentscheiden zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf sachlich fundierter Grundlage und ohne größeren persönlichen Aufwand am Bürgerentscheid beteiligen können. Ausgerichtet auf dieses Ziel bestimmt die Verordnung, dass Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmungsberechtigung über den Bürgerentscheid erhalten und in geeigneter Weise über die Auffassungen der Vertreter des Bürgerbegehrens sowie der politischen Kräfte in der Kommunalvertretung informiert werden.
Deshalb appeliere ich an Sie:
"Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt" (§ 40 Abs. 1 Go).
gez. Dr. Fritz Behrens
Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen
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Über nachfolgenden Link können Sie sich den Leitfaden zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als pdf-Dokument herunterladen: