Kommunalaufsicht bestätigt, dass OB Erwin und die Verwaltung die Rechte des Rates verletzt haben

Die Bezirksregierung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt die Installierung eines wirksamen Controllings im eigenen Interesse, damit künftig Klarheit besteht, zu welchem Zeitpunkt der Rat über den Umsetzungsstand von Beschlüssen zu informieren ist.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Leasingvertrages attestiert der Regierungspräsident dem OB einen weiteren Rechtsverstoß. Da es sich bei einem Leasingvertrag um eine Zahlungsverpflichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung handelt, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt, hätte diese Entscheidung dem Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens aber einen Monat vor der rechtsverbindlichen Eingehung der Verpflichtung schriftlich angezeigt werden müssen.

Günter Wurm: Hier zeigt sich erneut, dass der Oberbürgermeister den hohen Verpflichtungen seines Amtes nicht nachkommt. Das untermauert unsere Forderung: Wer nicht Verantwortung übernehmen will, der muss die Verantwortung abgeben.