Die Beamten von Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) kommen bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass zwar Rechte des Rates und Informationspflichten gegenüber Büssows Behörde verletzt worden seien. Ein kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten komme allerdings nicht in Betracht.
So sei der Vertragsabschluss mit dem Leasinggeber Diorit – anders als vom Rathaus stets behauptet – nicht mehr durch den Ratsbeschluss vom 1. September 2005 gedeckt gewesen. Als klar gewesen sei, dass die Kosten deutlich höher ausfielen, wäre es die Pflicht des OBs gewesen, den Rat darüber zu informieren. Zudem hätte der OB die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde unverzüglich darüber informieren müssen, dass ein Leasingvertrag abgeschlossen worden sei – da es sich dabei um eine Zahlungsverpflichtung handle.
Da jedoch der Leasingvertrag wirksam abgeschlossen worden sei und sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht ableiten lasse, dass die Mehrkosten durch weitere Rechtsverstöße der Verwaltung entstanden sein könnten, sehe man keine Möglichkeit für aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Durch die Wirksamkeit des Vertrags blieben die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Stadt weiterhin bestehen. Ansätze, dienstrechtlich gegen OB Erwin vorzugehen, sehe man ebenfalls nicht.
Die SPD sieht sich dennoch in ihrer Kritik bestätigt: Fest steht, dass der Oberbürgermeister seine Pflichten gegenüber dem Rat verletzt hat, sagt SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Annette Steller. Das untermauert unsere Forderung, sagt SPD-Fraktionschef Günter Wurm. Wer nicht Verantwortung übernehmen will, muss Verantwortung abgeben.
OB Erwin bleibt gelassen: Ich sehe das mit großer Genugtuung. Büssow hat deutlich gemacht, dass es richtig war, weiterzubauen.
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Quelle: Rheinische Post Düsseldorf