Das Gericht habe den Eindruck, dass der Wille des Oberbürgermeisters maßgeblich war, ohne Rücksicht auf weitere Bewerber. Das Anforderungsprofil sei auf eine vorher bestimmte Kandidation maßgeschneidert worden. Das Verfahren sei zu wiederholen.
Erstritten hat dieses Urteil, das im Rathaus wie eine Bombe einschlug, der unterlegene Mitbewerber Michael Leye, Referent beim Ordnungsdezernenten Wolfgang Leonhardt. Michael Leye zum EXPRESS: Ich habe das Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen. Kommentieren möchte ich es nicht.
OB-Sprecher Kai Schumacher: Das Verfahren war rechtmäßig. Auswahlkommission und Personalrat haben zugestimmt. Wir legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Frau Süring bleibt kommissarische Leiterin.
SPD-Geschäftsführerin Annette Steller: Wir freuen uns, dass das Gericht erkannt hat, dass es dem OB nicht nach Eignung geht, sondern nach persönlicher Symphatie. Mit Bestenauswahl hat das nichts zu tun.
Bündnis 90/Grüne-Fraktionsvorsitzender Günter Karen-Jungen: Wir begrüßen das Urteil. Es macht deutlich, dass die Besetzung solcher Posten von der Zustimmung des OB abhängig ist und nicht von Qualifiaktionen. Er wird sich künftig wohl mehr an Recht und Gesetz halten müssen.
Die nunmehr kommissarische Ordnungsamtsleiterin soll sich nach EXPRESS-Informationen im Amt bereits unbeliebt gemacht haben. Ein Mitarbeiter: Die fängt gut an mit einer Misstrauenserklärung. Sie hat alle Schlösser ihrer Büros austauschen lassen.