Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Stellenpolitik im Rathaus der Landeshauptstadt als rechtswidrig gestoppt. Die Besetzung der Stelle des Ordnungsamts-Leiters müsse rückgängig gemacht werden, ordnete das Gericht an.
Es lägen wichtige Gründe für die Annahme vor, dass das Auswahlverfahren "nur zum Schein" stattgefunden habe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es dränge sich aus mehrern Gründen der Eindruck auf, dass die Neubesetzung der Stelle nach dem Willen von Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) "ohne Rücksicht auf weitere Bewerber" erfolgt sei. So dei die Stellenausschreibung auf Anweisung nur intern erfolgt und das Anforderungsprofil auf eine bestimmte Kandidatin "gleichsam maßgeschneidert" worden. Da erhebliche Zweifel bestünden, ob ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren überhaupt stattgefunden habe, sei das Verfahren zu wiederholen (AZ: 26L 1464/07)
Quelle: dpa