Die Banker drängen schließlich mächtig, und Sprecher Steffen Pörner untermauert auf Nachfrage, dass man einen festen Zeitplan im Auge hat: "Wenn sich unser Einzug 2011 um ein paar Monate verzögert, ginge das, aber da jetzt keine Planungssicherheit herrscht, gucken wir ab sofort auch nach anderen Standorten." Im Extremfall wäre dann sogar die bisherige, ganz auf den Investor zugeschnittene Gebäudeplanung samt des hastig installierten Fassadenwettbewerbs hinfällig.
Erwin bemüht um Gelassenheit
Als die NRZ Anfang August berichtete, dass die Stadt Köln nach einem entsprechenden Urteil bereits reagiert habe und Grundstücke nun europaweit ausschreibe, war Erwin bemüht, Gelassenheit zu verströmen. Die Stadt werde "in ihren Handlungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt", und die Entscheidung sei doch "eine Möglichkeit, weitere, interessante Investoren nach Düsseldorf zu locken", ließ er ausrichten, als sei er schon immer für mehr Transparenz bei der Stadtplanung gewesen.
Ob der Kö-Bogen unter die neuen Spielregeln fällt, darüber gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten unter den Juristen. Da man Klagen aber ausschließen will, bereitet das Planungsamt das Projekt zur europaweiten Ausschreibung in einer zentralen Brüsseler Publikation vor, in der Investoren sich regelmäßig über Projekte informieren – eine Art internationales Amtsblatt.
Folgt man Einschätzungen aus der Verwaltung, verzögert sich das Verfahren dadurch um ein halbes bis dreiviertel Jahr – allein die Frist, in der man Angebote annehmen muss, liegt bei 52 Tagen. Da Bauleistungen über fünf Millionen Euro bereits europaweit ausgeschrieben werden, hat die Stadt ja Erfahrungswerte.
Wie berichtet, ist unklar, welche politischen Fachausschüsse sich mit der Ausschreibung beschäftigen müssten. Voraussetzung für einen glatten Ablauf ist zudem, dass Mitbewerber nicht vor die Vergabekammer ziehen und klagen, weil sie sich zum Beispiel durch allzu eng gefasste Formulierungen ausgegrenzt fühlen. Viele Fragezeichen, viele Risiken.
Fallen im Urteil
Welche Fallen im Urteil des Oberlandesgerichts lauern, das die EU-Richtlinie in die Praxis übersetzt, kann man derzeit nur erahnen. Zumindest sind weit über den Kö-Bogen hinaus Standardabläufe in Frage gestellt. Welches Risiko geht die Stadt ein, wenn ein Investor sein Interesse anmeldet und sie ihm zügig ein Grundstück anbietet, so wie es heutzutage immer wieder passiert? Muss sie Klagen befürchten, wenn sie es nicht europaweit ausschreibt?
Je nach Parteibuch fällt die Interpretation aus: Während die CDU über ein Mehr an Bürokratie schimpft, sieht die SPD die Chance auf mehr Vielfalt in der Stadtplanung. Mindestens beim Kö-Bogen wünschen sich ja nicht wenige mehr als eine einzige Idee.
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Quelle: NRZ Neue Rhein Zeitung Düsseldorf